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Eckpunktevereinbarung zum Hörgensweg unterzeichnet

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, fördern & wohnen AöR (f&w) und der Investor FeWa haben sich über die zukünftige Nutzung der Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen am Hörgensweg in Eidelstedt geeinigt.

In einer Eckpunktevereinbarung legen sie fest, dass 73 Wohnungen der insgesamt 364 Wohnungen des ersten Bauabschnitts für 15 Jahre als Flüchtlingsunterkunft angemietet werden. Damit wird die laut Bürgervertrag für 2020 vorgesehene Größe von ca. 300 Plätzen von Beginn an erreicht. Die restlichen 291 Wohnungen werden – die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplanes vorausgesetzt – direkt nach Fertigstellung als Sozialwohnungen vermietet und nicht als Flüchtlingsunterkunft genutzt. Darüber hinaus verpflichtet sich der Investor, nach Ablauf der 15 Jahre, die Mieten für weitere 15 Jahre auf den Mittelwert des Mietenspiegels zu begrenzen und zudem 50 vordringlich wohnungssuchende Haushalte in seinen Hamburger Wohnungsbeständen zu versorgen. Im zweiten Bauabschnitt entstehen weitere rund 500 Wohnungen.

Staatsrat Matthias Kock: „Die Flüchtlingsunterkunft hat damit eine Durchschnittskapazität von 300 Plätzen und entspricht unmittelbar dem, was mit den Initiatoren der Volksinitiative ‚Hamburg für gute Integration‘ in den Bürgerverträgen 2016 vereinbart wurde. Im neuen Quartier am Hörgensweg wird so von Beginn an eine gemischte Bevölkerungsstruktur erreicht. Hamburg ist ein verlässlicher Partner für die hier tätigen Wohnungsbauunternehmen.“

Zwei Gebäude mit 73 Wohnungen und einer Kita werden voraussichtlich im Mai 2018 an f&w übergeben. Die FeWa übernimmt die restlichen 291 Wohnungen des ersten Bauabschnitts in ihren Sozialwohnungsbestand und vermietet diese selbst. Voraussichtlich im Juli 2018 stehen die ersten Wohnungen Hamburger Wohnungssuchenden mit entsprechender Berechtigung zur Verfügung. Um eine so frühzeitige Wohnnutzung zu ermöglichen, wird in den dafür zwingend notwendigen Lärmschutz investiert und mit sogenannten HafenCity-Fenstern der Straßen- und Schienenlärm abgeschirmt. Diese Kosten in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro, die bei einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht angefallen wären, übernimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

Darüber hinaus werden Eckpunkte für den ganzen Bereich des Bebauungsplans Eidelstedt 74 vereinbart. Neben der Flüchtlingsunterkunft und den Sozialwohnungen, die derzeit gebaut werden, strebt die FeWa an, in einem zweiten Bauabschnitt ca. 500 Wohnungen in einem Mix aus freifinanzierten und geförderten Mietwohnungen zu errichten. Ein Drittel aller Wohnungen im Gesamtquartier werden als freifinanzierte Mietwohnungen hergestellt.

In der Eckpunktevereinbarung werden die finanziellen Folgen der Einigung geregelt. Der Investor wird so gestellt, dass ihm keine Nachteile dadurch entstehen, dass der ursprünglich geschlossene Mietvertrag nicht erfüllt wird. Der bislang gültige Mietvertrag zwischen f&w und FeWa über die Nutzung aller 364 Wohnungen als Flüchtlingsunterkunft war auf 15 Jahre angelegt und sah neben der monatlichen Sozialmiete von 6,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche einen Baukostenzuschuss von 2,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und einen Integrationszuschuss von 0,50 Euro im Monat pro Quadratmeter Wohnfläche vor. Der Integrationszuschuss wird künftig entfallen. Der Baukostenzuschuss gleicht die nachgewiesenen standort- und nutzungsbedingten Mehrkosten – wie Sicherheitstreppenhäuser und zusätzliche Schallschutzmaßnahmen - für die Errichtung der Gebäude aus und war maßgeblich für die Entscheidung der FeWa, in dieses Bauvorhaben zu investieren. Es handelt sich um Kosten, die durch die Errichtung der Gebäude tatsächlich anfallen. Deshalb haben sich die Beteiligten darauf geeinigt, dass der Baukostenzuschuss in der ursprünglich vereinbarten Höhe weiterhin für 15 Jahre von f&w an FeWa gezahlt wird.

Die ursprünglich vorgesehene öffentliche Förderung aller 364 Wohnungen als Flüchtlingsunterkunft durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) wird in der bisherigen Form nicht weitergeführt, weil vor dem Hintergrund der Einigung mit der der Volksinitiative ‚Hamburg für gute Integration‘ in den Bürgerverträgen 2016 nur ein kleiner Teil der Wohnungen als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden soll. Die 291 Wohnungen können von Wohnungssuchenden, die die Voraussetzungen erfüllen, als Sozialwohnung nach ihrer Fertigstellung bereits ab dem Sommer 2018 angemietet werden. Hierfür erfolgt eine Neubewilligung der Förderung auf Basis der aktuellen Bedingungen. Die aktuellen Förderkonditionen gleichen Kosten wie z.B. Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten der FeWa aus, die ihr durch die vorzeitige Übernahme der Wohnungen entstehen.